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Den Tatsachen entsprechen und wohlwollend

Nutzer
Themenbeitrag
Sergej Bahm

S


Arbeitnehmer
Neuling (40 P.)
Ein Arbeitszeugnis soll ja gemeinhin wohlwollende vom bisherigen Arbeitgeber ausgestellt werden. Das kann ich von meinem letzten Zeugnis nicht unbedingt behaupten. Es stand u.a. drin, dass ich darum bemüht war die gestellten Aufgaben umzusetzen, auch wenn das nicht jederzeit gelungen Sie. Kann ich ein solches Zeugnis ablehnen mit dem Verweis, dass ich ja auch gar keine entsprechende Einarbeitung bekommen habe und deshalb es auch kein Wunder ist, wenn ein Mal(!) was schief gegangen ist?

Danke
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Hallo Sergej,

natürlich kannst Du Deinen Arbeitgeber darum bitten, Dir ein besseres Arbeitszeugnis auszustellen. Denn Du hast recht, das Zeugnis sollte wohlwollend und das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht erschweren. Verweise ruhig auf den Sachverhalt, dass Du nicht ausreichend eingearbeitet wurdest, manchmal ist das den Vorgesetzten vielleicht gar nicht bewusst.

Ansonsten solltest Du damit keinen Erfolg haben, bleibt Dir schließlich noch der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht. Vielleicht kann er Dir Deinen Wünschen vor dem Arbeitgeber mehr Nachdruck verleihen. Hast Du einen Rechtsschutz für Arbeitsrechtsfragen?

VG
Sergej Bahm

S


Arbeitnehmer
Neuling (40 P.)
Danke für die Antwort!


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